RBG Langenau

Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist ein Leistungsnachweis, der seit dem Schuljahr 2004/5 verbindlich an allen Gymnasien Baden-Württembergs vorgeschrieben ist.

Ziel dieser GFS ist die möglichst selbständige Auseinandersetzung und Beschäftigung mit einem vorgegebenen Thema, das anschließend in geeigneter Weise präsentiert werden soll. Wie diese Präsentation im Einzelnen gestaltet wird, das wird durch die jeweiligen Fachlehrer vorgegeben.

Gemäß der Notenbildungsverordnung soll der Vorbereitungsaufwand für eine GFS in etwa dem einer Klassenarbeit entsprechen, wobei es naturgemäß schwierig ist, dies minutengenau zu kalkulieren.

Die in der GFS erzielte Note ist in dem jeweiligen Fach genau wie eine Klassenarbeitsnote zu gewichten und zu zählen.

Wird eine vereinbarte GFS zum vorgesehenen Termin ohne stichhaltige Entschuldigung nicht abgeleistet, so ist dies vergleichbar mit einem unentschuldigten Fehlen in einer Klassenarbeit und kann entsprechend geahndet werden.

 

GFS 

Jede Schülerin und jeder Schüler der 7.-10. Klasse muss pro Schuljahr eine GFS in einem gewählten Fach ableisten. Die Koordination hierfür übernehmen die Klassenlehrer in Abstimmung mit den Fachlehrern. Dabei gilt: In zwei aufeinander folgenden Schuljahren soll niemand eine GFS im gleichen Fach halten.

In der Kursstufe (11./12. Klasse) sind für jede Schülerin und jeden Schüler in den vier Halbjahren drei GFS vorgeschrieben. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierzu einen vorgegebenen Bogen in Absprache mit den jeweiligen Fachlehren ausfüllen.

 

 

Für die Vorbereitung einer GFS haben wir am RBG mehrere Unterstützungsangebote. Dazu zählen, der so genannte "Methodentag", der für alle Schülerinnen und Schüler im Laufe des 7. Schuljahres verpflichtend ist.
Zudem gibt es die Möglichkeit, an der Arbeitsgemeinschaft "GFS-Vorbereitung" teilzunehmen.
Außerdem steht unseren Schülerinnen und Schülern in unserer Schulbibliothek eine Vielzahl von Medien und Quellen zur Verfügung.